Wie funktioniert das?

Die ITDR stellt hohe Anforderungen an das Fachwissen und die Erfahrung seiner IT-Anwälte und -Experten. So finden sich auf der Liste der Spezialisten Professoren, Richter, Akademiker, sehr erfahrene IT-Anwälte, IT-Auditoren, leitende Angestellte und Direktoren im IT-Sektor. Eine wesentliche Voraussetzung ist eine langjährige Arbeitserfahrung im relevanten IT-Rollen.

Schiedsgerichtsbarkeits- / Mediationsklausel

Um ein Verfahren bei ITDR einzuleiten, stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Sie haben bereits eine ITDR‑Klausel in Ihrem Vertrag aufgenommen.
  • Sie vereinbaren, dass ein bereits bestehender Streitfall gemäss der ITDR‑Klausel beigelegt wird.

Der Streitfall wird anschliessend gemäss den Schweizerischen Regeln der Internationalen Schiedsgerichtsbarkeit des Swiss Arbitration Center sowie den ITDR‑Empfehlungen für Schiedsverfahren entschieden. Die Parteien können frei die Anzahl der Schiedsrichter, den Sitz des Schiedsverfahrens sowie die Verfahrenssprache wählen. Es besteht zudem die Möglichkeit, den Streitfall zunächst einer Mediation zu unterziehen oder ihn einem Experten zu übertragen, der ein Gutachten (Expert Opinion) zum Streitfall erstellt.

Schiedsrichter / Mediatoren

Über die reine Festlegung der Anzahl der involvierten Schiedsrichter, Mediatoren oder Experten hinaus stellt ITDR eine Liste hochspezialisierter Schiedsrichter zur Verfügung, aus der die Parteien frei auswählen können, wem sie die Entscheidung ihres Streitfalls anvertrauen möchten.

Form der Kommunikation

Grundsätzlich erfolgt die gesamte Kommunikation per elektronischer Post (E‑Mail).


Beschleunigtes Verfahren

ITDR wendet das beschleunigte Verfahren in allen Fällen an, in denen der Streitwert CHF 1 Mio. nicht übersteigt. Weitere Einzelheiten zum beschleunigten Verfahren finden Sie hier.

1. Ist die ITDR unabhängig?

 

Ja, der ITDR hat im Allgemeinen keine Verbindungen zu anderen Organisationen oder Interessengruppen. Der Vorstand des Verbandes ist vielfältig zusammengesetzt und umfasst Persönlichkeiten aus der Welt des akademischen Rechts, der Regierung sowie Anbieter und Nutzer von Informations- und Kommunikationstechnologie. Die ITDR verfolgt kein Gewinnziel und ist finanziell völlig selbsttragend. Die Schlichter und Mediatoren des ITDR sind Experten, die sich mit IKT-Streitigkeiten in einer Vielzahl von Sektoren befassen. Das ITDR ist also völlig unabhängig.

2. Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit dem Swiss Arbitration Center?

 

Das ITDR arbeitet eng mit dem Swiss Arbitration Center zusammen. Das Swiss Arbitration Center fungiert als Drehscheibe und unterstützt das ITDR mit Wissen und Manpower. Die Grundregeln des ITDR sind diejenigen des Schweizerischen Schiedsgerichtszentrums mit Spezifikationen für ITDR-Fälle. Die Verfahren werden von der Geschäftsstelle des Swiss Arbitration Center verwaltet. Auch das Swiss Arbitration Center selbst ist völlig unabhängig.

3. Welche Art von Streitfällen kann ich dem ITDR vorlegen?

 

Das ITDR befasst sich mit einer Vielzahl von Konflikten im Bereich der Organisation und der ICT. Dabei kann es sich um Streitigkeiten in der Schweiz oder im Ausland handeln und um Streitigkeiten organisatorischer, technischer, wirtschaftlicher oder rechtlicher Art. In allen Fällen müssen Sie und die gegnerische Partei jedoch übereinstimmend beschließen, Ihren Konflikt dem ITDR zu unterbreiten. Um einige Beispiele zu nennen, kann es bei Konflikten um Folgendes gehen:

 

  1. Organisatorische Veränderungsprozesse, die aus dem Ruder gelaufen sind
  2. Falsche Beratung durch Berater
  3. ICT-Projekte, die nicht vorankommen
  4. Ermittlung der preislichen Auswirkungen von Mehrarbeit/stornierten Arbeiten
  5. Berufliche Fehler durch IKT-Experten
  6. Software-Piraterie oder Verletzung von Software-Rechten
  7. die Lieferung von fehlerhafter Hardware oder Software

4. Muss ich einen Anwalt beauftragen, bevor ich mich an ITDR wende?

 

Ja, im Allgemeinen hat ITDR keine Verbindungen zu einer anderen Organisation oder Interessengruppe. Der Vorstand des Verbandes ist vielfältig zusammengesetzt und umfasst Persönlichkeiten aus der Welt des akademischen Rechts, der Regierung sowie Anbieter und Nutzer von Informations- und Kommunikationstechnologie. Die ITDR verfolgt kein Gewinnziel und ist finanziell völlig selbsttragend. Die Schlichter und Mediatoren des ITDR sind Experten, die sich mit IKT-Streitigkeiten in einer Vielzahl von Sektoren befassen. Das ITDR ist also völlig unabhängig.

5. Wie funktioniert die IKT-Vermittlung?

 

Bei der IKT-Mediation übernehmen die Streitparteien die Kontrolle über die Situation und arbeiten selbst an der Lösung ihres Konflikts. Dieses Verfahren wird von einem unabhängigen Mediator und Co-Mediator geleitet. In diesem unkomplizierten Verfahren sorgen die Mediatoren dafür, dass alle Interessen ordnungsgemäß und effizient auf den Tisch gelegt werden. Falls erforderlich, können die Mediatoren auch zwischen den Parteien vermitteln. Nur so ist es möglich, eine Win-Win-Situation für alle Parteien zu erreichen. Bei der IKT-Mediation kann eine breite Palette möglicher Lösungen oder Vereinbarungen in einer offenen Atmosphäre diskutiert werden. Dabei kann es sich z. B. um Antworten auf technische, wirtschaftliche oder rechtliche Fragen handeln. Die von den Parteien in einem IKT-Mediationsverfahren getroffenen Vereinbarungen können bei Bedarf in einer Vergleichsvereinbarung festgehalten werden. Eine andere Möglichkeit ist, dass die Mediatoren den Parteien eine unverbindliche Entscheidung über den Konflikt geben.

6. In welchen Situationen könnten Sie ein Eilschiedsverfahren einleiten?

 

Ein Konflikt über ein IKT-Problem kann so dringlich sein, dass Sie das Gefühl haben, dass unverzüglich eine vorübergehende Maßnahme ergriffen werden muss. In einer solchen Situation ist es unter Umständen nicht sinnvoll, zunächst den normalen Rechtsweg über die ordentlichen Gerichte oder die ITDR-Schiedsrichter zu beschreiten. Ein Beispiel für eine solche dringende Streitigkeit ist, wenn ein laufendes IKT-Projekt einen entscheidenden Wendepunkt erreicht hat und eine der Parteien die Zusammenarbeit verweigert. Eine vorläufige Lösung des Problems kann in einem schnellen, vom ITDR organisierten Eilschiedsverfahren beantragt werden. Nach einer Entscheidung im schiedsrichterlichen Eilverfahren kann bei Bedarf ein gesondertes Verfahren "in der Hauptsache" durchgeführt werden.

7. Können die ordentlichen Gerichte das ITDR anrufen?

 

Ja. Wenn ein ordentliches Gericht einen IKT-Streitfall in einem Gerichtsverfahren zu behandeln hat, kann der Richter einen IKT-Sachverständigen hinzuziehen, um Informationen über die Einzelheiten des Problems zu erhalten. Schließlich sind IKT-Streitigkeiten oft sehr komplex. Die Richter sind oft nicht ausreichend mit IKT-Fragen vertraut, um den Fall ausschließlich auf der Grundlage ihres eigenen Wissens zu beurteilen. Das ITDR verfügt über verschiedene IKT-Sachverständige, die den Gerichten ihre objektive, sachkundige Meinung aus einer völlig unabhängigen Perspektive mitteilen können. In Absprache mit dem ITDR kann der richtige Sachverständige für das betreffende IKT-Problem ausgewählt werden.

8. Wie lange dauert ein Verfahren beim ITDR?

 

Das ITDR ist stets um eine rasche Beilegung von Streitigkeiten bemüht. Wie lange es dauert, einen Streitfall zu bearbeiten, hängt natürlich zum Teil von der Komplexität des Falles und dem Ausmaß der Zusammenarbeit der Parteien ab. Dies bedeutet, dass die Bearbeitungszeiten von Fall zu Fall variieren. Eine Analyse der Verfahrensdauer des ITDR hat ergeben, dass diese im Durchschnitt kürzer ist als bei den ordentlichen Gerichten.

9. Wie hoch sind die Kosten für ein ITDR-Verfahren?


Die Kosten eines ITDR-Verfahrens setzen sich aus einer Reihe verschiedener Posten zusammen. Neben einer einmaligen Eintragungsgebühr und Verwaltungsgebühren, die in jedem Fall sowohl vom Kläger als auch vom Beklagten zu entrichten sind, fallen Gebühren für die Tätigkeit der Schiedsrichter, Mediatoren, Sachverständigen und des Sekretärs an, die sich nach dem geltenden Stundensatz richten. Auch alle anderen anfallenden Kosten sind zu zahlen. In seinen Entscheidungen kann das ITDR auch über eine angemessene Aufteilung der Verfahrenskosten auf die Streitparteien entscheiden.

10. Werden die ITDR-Kosten von meiner Versicherung übernommen?

 

Die Kosten eines ITDR-Verfahrens setzen sich aus einer Reihe verschiedener Posten zusammen. Neben einer einmaligen Eintragungsgebühr und Verwaltungsgebühren, die in jedem Fall sowohl vom Kläger als auch vom Beklagten zu entrichten sind, fallen Gebühren für die Tätigkeit der Schiedsrichter, Mediatoren, Sachverständigen und des Sekretärs an, die sich nach dem geltenden Stundensatz richten. Auch alle anderen anfallenden Kosten sind zu zahlen. In seinen Entscheidungen kann das ITDR auch über eine angemessene Aufteilung der Verfahrenskosten auf die Streitparteien entscheiden.

11. Muss ich Mitglied der ITDR sein, um eine Streitigkeit einzureichen?

 

Die Kosten eines ITDR-Verfahrens setzen sich aus einer Reihe verschiedener Posten zusammen. Neben einer einmaligen Eintragungsgebühr und Verwaltungsgebühren, die in jedem Fall sowohl vom Kläger als auch vom Beklagten zu entrichten sind, fallen Gebühren für die Tätigkeit der Schiedsrichter, Mediatoren, Sachverständigen und des Sekretärs an, die sich nach dem geltenden Stundensatz richten. Auch alle anderen anfallenden Kosten sind zu zahlen. In seinen Entscheidungen kann das ITDR auch über eine angemessene Aufteilung der Gerichtskosten auf die Streitparteien entscheiden