Dienstleistungen

Das ITDR bietet spezialisierte IT-Schlichtungen, IT-Mediationen und IT-Gutachten an. Zudem unterstützt es bei der Prävention von IKT-Konflikten. Damit entspricht es dem Bedarf der Wirtschaft an der Lösung und Beilegung von Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit IT stehen. Jede der Dienstleistungen kann einzeln zur Beilegung von Streitfällen eingesetzt werden. In komplexen Situationen können sie jedoch auch "wie Legosteine" kombiniert werden, um einen massgeschneiderten Ansatz zur Lösung eines bestimmten Konflikts zu schaffen.

 

ITDR bietet eine Reihe von Dienstleistungen an.

 

Prävention von Konflikten

 

Unbeachtete Konflikte oder problematische Situationen können sich rasch zuspitzen und den Projekterfolg ernsthaft gefährden. Daher gilt: Prävention ist der beste Schutz vor Eskalation. Die ITDR hat dafür ein neues Instrument entwickelt: IT-Konfliktprävention.

 

Ziel der IT-Konfliktprävention ist es, Irritationen, Reibungen und drohende Konflikte frühzeitig im Projekt zu erkennen und zu bearbeiten und damit eine mögliche Eskalation zu verhindern. Vorrangig geht es darum, die Situation zu entschärfen und eine juristische Auseinandersetzung zu verhindern. Der oder die von der ITDR eingesetzten IT-Konfliktmoderator:in sind bestrebt, auf der Basis von "massgeschneiderten" Vereinbarungen mit den Beteiligten eine Basis für die Durchführung eines ICT-Projekts zu schaffen, in dem kein Raum für Irritationen, Streitigkeiten und ähnliche Probleme ist. Dabei werden nicht nur die kommerziellen und technischen Interessen berücksichtigt, sondern auch die persönlichen Positionen der beteiligten Projektleiter:innen und Mitarbeiter:innen.

 

Wichtige persönliche Eigenschaften der ICT-Konfliktmoderatoren sind Empathie, aktives Zuhören, ausgeprägte Kommunikationsfähigkeiten und die Fähigkeit, mit Interessenkonflikten, Stresssituationen und dem Risiko eines Projektabbruchs umgehen zu können. Die von ITDR eingesetzten Expertinnen und Experten überzeugen in diesen Bereichen durch ihre hohe Professionalität und spezifische Fachkompetenz.

Mediation

 

Die Mediation ist eine Form der Konfliktlösung zwischen zwei oder mehreren Parteien. Der Mediator oder die Mediatorin oder das Mediationsteam unterstützt die Parteien bei ihren Verhandlungen, damit sie auf der Grundlage ihrer individuellen Interessen zu einem Ergebnis gelangen, das für jede Partei das bestmögliche ist und von allen Parteien unterstützt wird. Die gemeinsame Lösung wird in einer Vergleichsvereinbarung zwischen den Parteien schriftlich festgehalten.

 

Bei der Mediation geht es um die Lösung eines Konflikts mittels Verhandlungen und Schlichtung. Mediation ist am besten geeignet, wenn die Parteien bereit sind, gemeinsam nach einer Lösung zu suchen und ihre Beziehung aufrechterhalten bzw. eine weitere Verschlechterung verhindern wollen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn die beteiligten Parteien eine langfristige Geschäftsbeziehung unterhalten; denn eine Neuverhandlung wird oft gegenüber der Beendigung eines Vertragsverhältnisses bevorzugt. Eine andere häufige Situation ist die, dass die Parteien entweder gemeinsame oder entgegengesetzte Interessen verfolgen: z. B. die Verringerung von Verlusten, die Vermeidung von öffentlichem Aufsehen oder die schnellstmögliche Fertigstellung des Projekts. Der erste Schritt besteht darin, alle Interessen der beteiligten Parteien aufzulisten, und zwar in einem kooperativen Sinne (was vor allem der/die Mediator/-in erreichen kann). Diese Interessen müssen sich nicht nur auf den Konflikt beziehen, sondern können auch die künftige Beziehung der Parteien einbeziehen, was oft dazu beiträgt, eine breitere Palette von Optionen zu eröffnen.

 

Es ist nicht die Aufgabe des Mediators oder der Mediatorin, den Parteien eine verbindliche Entscheidung über den Konflikt aufzuerlegen. Die Parteien sind selbst dafür verantwortlich, eine Lösung zu finden, was bedeutet, dass sie während der gesamten Mediation die Kontrolle behalten.

 

Es gibt eine Reihe weiterer Vorteile, die für eine Mediation sprechen. Erstens ist die Mediation eine relativ schnelle und kostengünstige Option. Die Erfahrung des ITDR in den letzten Jahren hat gezeigt, dass fast jede IKT-Mediation innerhalb von Wochen zu einer Einigung führen kann. Voraussetzung für eine erfolgreiche Mediation ist, dass die Parteien freiwillig mitarbeiten und für die Findung einer Lösung verantwortlich bleiben. 92 % der dem ITDR gemeldeten und von ihm bearbeiteten IKT-Mediationsfälle führten zu einem erfolgreichen Ergebnis (d. h. zu einer unterzeichneten Vergleichsvereinbarung).

 

Das Mediationsverfahren beginnt immer mit einem "Antrag". Der Antrag kann von einer der Parteien allein gestellt werden. Es ist aber auch möglich, dass die am Streit beteiligten Parteien einen gemeinsamen Antrag stellen. Der Antrag kann in einem einfachen Schreiben festgehalten werden. Nachstehend finden Sie ein einfaches Muster, das Ihnen bei der Erstellung eines solchen Antrags helfen soll. Dieses Muster bezieht sich auf einen Antrag auf IT-Mediation, der von einer der Streitparteien gestellt wird.

WANN IST EINE MEDIATION ANGEBRACHT?

 

Wann eine Mediation angebracht ist:

 

  • Die Parteien sind bereit, gemeinsam eine Lösung zu finden (gemeinsames Interesse).

 

  • Die Parteien wollen ihre Beziehung aufrechterhalten oder verhindern, dass sie sich weiter verschlechtert.

 

  • Die Parteien gehen nicht davon aus, dass ein Rechtsstreit zu einer Lösung führt.

 

  • Der Konflikt bezieht sich vorwiegend auf Streitigkeiten über die Kommunikation und nicht um grundlegend gegensätzliche Interessen.

 

  • Die Parteien ziehen es vor, die Verantwortung für die Lösung zu behalten.

 

  • Die Parteien bemühen sich um eine dauerhafte Lösung, die von allen Seiten unterstützt wird.

 

  • Die Parteien suchen nach einer schnellen Lösung.

 

  • Die Parteien suchen nach einer billigen Lösung.

 

  • Der Konflikt ist nicht so weit eskaliert, dass die Parteien auf Rache aus sind.

 

  • Die Parteien wollen aus Gründen der Privatsphäre (Vertraulichkeit) nicht, dass ein Fall vor einem öffentlichen Gericht verhandelt wird.

 

  • Die Parteien sind bereit, auf freiwilliger Basis zusammenzuarbeiten.

 

  • Die Parteien suchen nach einer pragmatischen, kreativen Lösung.

 

  • Die Parteien sind bereit, die Vergangenheit ruhen zu lassen und sich auf die Zukunft zu konzentrieren, um eine Einigung zu erzielen.

 

WANN IST EINE MEDIATION NICHT ANGEBRACHT?

 

  • Eine der Parteien ist nicht bereit, Zugeständnisse zu machen, oder will unbedingt Recht behalten.

 

  • Die Parteien wünschen eine öffentliche Entscheidung der ordentlichen Gerichte, beispielsweise um einen Präzedenzfall zu schaffen.

 

  • Die Parteien wollen einen vollstreckbaren Titel (Gerichtsverfahren oder Schiedsverfahren). Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass dies auch dadurch erreicht werden kann, dass die Vergleichsvereinbarung von einem Notar beurkundet wird.

 

  • Die Parteien wollen sicher sein, dass der Streit am Ende des Verfahrens beigelegt ist.

 

  • Der Konflikt ist so weit eskaliert, dass jede Partei der anderen schaden will.

 

  • Eine Partei ist viel mächtiger als die andere, so dass die Verhandlungen nicht gleichberechtigt verlaufen würden.

 

  • Es liegt im Interesse einer der Parteien, Verzögerungstaktiken anzuwenden.

Schiedsverfahren: Spezialisierte und effiziente Konfliktlösung

 

Ein Schiedsverfahren ist ein gesetzlich anerkanntes Verfahren, bei dem private Schiedsrichter auf der Grundlage formeller rechtlicher Verfahren eine verbindliche Entscheidung treffen. Der zentrale Vorteil eines Schiedsverfahrens liegt in der spezialisierten Fachkompetenz der Schiedsrichter. Bei ITDR setzen sich die Schiedsgerichte aus erfahrenen Rechts- und ICT‑Experten zusammen, was fundierte Entscheidungen in IT‑spezifischen Streitigkeiten gewährleistet.

Ein Schiedsspruch hat die gleiche rechtliche Wirkung wie ein Gerichtsurteil und ist vollstreckbar. ITDR bietet schnelle und flexible Schiedsverfahren an, die häufig innerhalb von drei bis vier Wochen abgeschlossen werden. In dringenden Fällen können Entscheidungen im Rahmen von summarischen Verfahren innerhalb weniger Tage getroffen werden. Diese ermöglichen eine rasche Klärung dringlicher Fragen, ohne den Projektfortschritt zu beeinträchtigen.

Ein Schiedsverfahren bei ITDR setzt eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien voraus (Schiedsvereinbarung), in der festgelegt wird, dass Streitigkeiten durch ITDR entschieden werden.

 

Wann ist ein Schiedsverfahren die richtige Wahl?

 

Ein Schiedsverfahren eignet sich insbesondere dann, wenn beide Parteien eine verbindliche und durchsetzbare Entscheidung benötigen, etwa zur Sicherstellung der Vertragserfüllung, zur Durchsetzung einer angemessenen Entschädigung oder zur Klärung von Fragen, die spezifisches technisches Branchenwissen erfordern. Es ist zudem sinnvoll, wenn klare Beweise vorliegen und ein privates, vertrauliches Verfahren ohne die oft langen Verzögerungen eines Gerichtsverfahrens gewünscht wird.

Nicht geeignet ist ein Schiedsverfahren hingegen, wenn die Parteien die Möglichkeit eines Rechtsmittels wünschen, ein weniger formelles Vorgehen bevorzugen, ein öffentliches Urteil zur Schaffung von Präzedenzfällen anstreben oder es sich um unbestrittene finanzielle Forderungen handelt.

Ein Expertengutachten ist ein Bericht eines unabhängigen Experten (in der Regel eines ICT‑Spezialisten), der Antworten auf Fragen gibt, die von Richterinnen und Richtern, Schiedsrichtern oder direkt von den beteiligten Parteien gestellt werden. Im letzteren Fall verfolgen die Parteien meist das Ziel, vor der Einleitung rechtlicher Schritte ein gemeinsames Bild davon zu erhalten, wie ein externer Experte den bestehenden Konflikt beurteilt.

Es ist zu unterscheiden zwischen einem von einer Partei beigezogenen Experten und einem unabhängigen Experten, der gemeinsam von beiden Parteien (oder vom Gericht bzw. den Schiedsrichtern) bestellt wird. Da ITDR ausschliesslich aus einer neutralen und unabhängigen Position heraus tätig ist, stellen solche Gutachten stets eine unabhängige Beurteilung des vorgelegten Sachverhalts dar. Aufgrund dieser Rolle wird ITDR niemals als Experte für eine einzelne Partei auftreten, sondern Expertengutachten ausschliesslich im Auftrag aller beteiligten Parteien erstellen – und dies gemäss der ITDR‑Verfahrensordnung für Expertengutachten.

Auf Antrag der Gerichte, Schiedsrichter oder beteiligten Parteien fungiert ITDR zudem als Vermittlerin bei der Suche nach einem geeigneten Experten. Bei Expertengutachten für Gerichte konzentriert sich der Experte auf jene Fragestellungen, die das Gericht für den jeweiligen Fall formuliert hat.

Datenkonflikte entschärfen, Risiken minimieren und Mehrwert schaffen

 

In der schnelllebigen digitalen Welt, in der Daten eine zentrale Rolle spielen, können Spannungen rasch eskalieren und Projekte, Geschäftsbeziehungen oder den eigenen Ruf gefährden. ITDR ist darauf spezialisiert, solche Situationen zu entschärfen und Konflikte im Zusammenhang mit Datenschutz, Datensicherheit und Data Governance frühzeitig zu verhindern – bevor sie sich zu kostspieligen Rechtsstreitigkeiten entwickeln.

Was uns auszeichnet, ist unser interdisziplinäres Team aus Unternehmensjuristinnen und ‑juristen, erfahrenen Anwältinnen und Anwälten sowie technischen IT‑Experten. Diese einzigartige Kombination ermöglicht es uns, selbst komplexe datenbezogene Herausforderungen effektiv und praxisnah zu lösen.

 

 

Stehen Sie vor ethischen Fragestellungen rund um KI und Datenschutz?

 

Der Einsatz personenbezogener Daten in KI‑ oder neuen Produktanwendungen kann zu unterschiedlichen Sichtweisen zwischen IT, Management und weiteren Stakeholdern führen und Spannungen verursachen. ITDR bietet einen neutralen Rahmen, um diese Fragestellungen zu klären und Lösungen zu entwickeln, die sowohl Innovation als auch Transparenz fördern.

 

 

Haben Sie mit unterschiedlichen internationalen Datenschutzvorschriften und Compliance‑Anforderungen zu kämpfen?

 

Die Navigation durch diese Komplexität ist anspruchsvoll, insbesondere bei divergierenden rechtlichen Standards. ITDR ist spezialisiert auf die Begleitung grenzüberschreitender Datenkonflikte und unterstützt die Parteien dabei, ihre Vorgehensweisen aufeinander abzustimmen, um die Einhaltung verschiedener Datenschutz- und Sicherheitsstandards sicherzustellen. Unser Expertenteam schafft Klarheit in komplexen Rechtsrahmen und sorgt dafür, dass internationale Datenprojekte compliant bleiben und Geschäftsbeziehungen erhalten werden.

 

 

Stehen Sie vor Herausforderungen beim Aufbau robuster Data‑Governance‑Strukturen?

 

Eine klare Data Governance ist unerlässlich – nicht nur zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch als Grundlage für fundierte Entscheidungen und die Wertschöpfung aus Daten. Unternehmenskultur und Transformationsprozesse können den Aufbau solcher Strukturen jedoch verlangsamen oder sogar blockieren. ITDR unterstützt Sie dabei, diese Hürden zu überwinden und Governance‑Rahmenwerke zu schaffen, die Ihre Interessen mit jenen Ihrer Partner in Einklang bringen und ein kooperatives sowie sicheres Umfeld fördern.

 

 

Haben Sie Schwierigkeiten bei der Umsetzung komplexer Regulierungen wie der DSGVO oder des revidierten Schweizer Datenschutzgesetzes?

 

Konflikte entstehen häufig zwischen rechtlichen, technischen und geschäftlichen Prioritäten. ITDR vermittelt zwischen diesen Bereichen und stellt eine effektive, rechtskonforme Umsetzung sicher – bei gleichzeitiger Minimierung von Risiken.